Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen stellt Zeugnisbewertungen für private Antragsteller auf der Grundlage der so genannten Lissabon-Konvention aus. Diese Zeugnisbewertung ist kostenpflichtig. Nähere Informationen über Inhalte und den möglichen Verwendungszweck der Bescheinigung sowie die Antragsformulare können Sie über diesen Link erfahren.